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Konfliktprävention am Arbeitsplatz ist ein hohes Gut – theoretisch. Praktisch tun sich Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsräte und einzelne Mitarbeitende schwer, Strukturen zu schaffen und mit Leben zu füllen. Dabei ist zu wenig bekannt, dass die Krankenversicherer über die Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Arbeit „gesundheitsförderlich zu gestalten“ und „gesundheitsgerecht zu führen“. In diesem Prozess kann der Betriebsrat eine wichtige Stellschraube sein. Ihm steht dafür unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes auch ein starkes Mitbestimmungsrecht zur Seite. Dennoch verbleibt ausreichend Konfliktpotential, das mit Elementen aus Mediation und Konfliktmanagement gezielt bearbeitet werden kann. Im Ergebnis können die Betriebspartner so einen nachhaltigen Prozess zur Gesundheitsförderung als Beitrag zur effektiven Konfliktprävention etablieren.

 

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In gut zwei Jahren Pandemie hat sich unser Blick auf betrieblichen Gesundheitsschutz auf den Anti-Viren-Schutz am Arbeitsplatz verengt. Im Homeoffice gelten uns gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen schon dann umgesetzt, wenn der Rücken einen vernünftigen Stuhl gefunden und die Bildschirmarbeit unter tauglichen Lichtverhältnissen erledigt ist. Konflikte mit der vorgesetzten Person oder im Team sind nicht mehr nur am realen Arbeitsplatz entstanden; sie haben sich auch im virtuellen Raum entwickelt. Anlaufstellen oder Strukturen im Betrieb sind entweder gar nicht vorhanden oder, auch pandemie-bedingt, nur eingeschränkt verfügbar – höchste Zeit also, das Potential betrieblicher Gesundheitsförderung näher auszuleuchten.


Betriebliche Gesundheitsförderung als Chance zur Konfliktprävention, zkm Zeitschrift für Konfliktmanagement 2022, Heft 4, Seite 130 bis 135.